Gesetzlicher Jugendschutz-Hinweis: Zugang zur Anbauvereinigung streng limitiert auf Mitglieder ab 21 Jahren gem. KCanG.

Verantwortung

KCanG

Jugend- und Gesundheitsschutz

Sachliche Aufklärung, Suchtprävention und Hilfsangebote gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KCanG.

RISIKOHINWEIS

Der Konsum von Cannabis ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden und kann bei regelmäßigem Gebrauch zu psychischer oder physischer Abhängigkeit führen. Ziel des Sweeds e.V. ist es, durch kontinuierliche Aufklärung und die Förderung eines verantwortungsbewussten, risikominimierten Umgangs diesen Gefahren aktiv entgegenzuwirken.

Präventionsbeauftragter (KCanG)

Zur Sicherstellung unserer Schutzkonzepte steht unseren Mitgliedern ein Präventionsbeauftragter zur Verfügung. Zu seinen Aufgaben gehören die individuelle Beratung, die Aufklärung über konsumspezifische Gefahren sowie die vertrauliche Vermittlung an professionelle externe Hilfs- und Suchtberatungsstellen.

Funktion
Präventionsbeauftragter
Name
Rolf Kastening

— Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

Externe Hilfs- und Beratungsstellen

Für weiterführende, anonyme und professionelle Unterstützung arbeiten wir eng mit regionalen Suchtberatungsstellen zusammen und verweisen auf bundesweite Hilfsangebote:

REGIONAL

ATS Suchthilfezentrum
Norderstedt

REGIONAL

ATS Suchthilfezentrum
Kaltenkirchen

BUNDESWEIT

BZgA – Infotelefon zur
Suchtvorbeugung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

+49 221 892031

kostenfrei · anonym

Gesetzliche Grundlage

Striktes Zutrittsverbot für Minderjährige zu Vereinsgelände und Anbauflächen (KCanG)
Pflicht zur Vorlage eines Lichtbildausweises bei Aufnahme und Abholung
Abgabeobergrenze gemäß KCanG: max. 25 g pro Tag und 50 g pro Monat
Keine Weitergabe von Cannabis an Nichtmitglieder
Schriftliches Präventionskonzept und Präventionsbeauftragter gemäß KCanG